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Lambertz
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Lambertz Möbelspedition — Tarek Lambertz, Am Urbicher Kreuz 18, 99099 Erfurt

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Lambertz Möbelspedition (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Durchführung von Umzügen, Möbeltransporten, Möbelmontagen und damit verbundenen Dienstleistungen.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch den Beginn der Arbeiten zustande.
  2. Kostenvoranschläge nach Besichtigung sind verbindliche Festpreisangebote, sofern der tatsächliche Umfang dem bei der Besichtigung Festgestellten entspricht.
  3. Mehrarbeit, die durch vom Auftraggeber nicht angegebene oder bei der Besichtigung nicht erkennbare Umstände entsteht, wird nach Aufwand berechnet.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zu Be- und Entladestelle sowie für Haltemöglichkeiten für das Transportfahrzeug.
  2. Haltverbotszonen sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu beantragen und einzurichten.
  3. Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld, Dokumente, Datenträger) sind vom Auftraggeber selbst zu transportieren.
  4. Besondere Transportanforderungen (z.B. Klavier, Aquarium, antike Möbel) sind bei Auftragserteilung mitzuteilen.

§ 4 Transportgut und Verpackung

  1. Das Transportgut wird vom Auftragnehmer fachgerecht verpackt und gesichert, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Verpackungsmaterial (Decken, Gurte, Kartons) wird vom Auftragnehmer gestellt. Kartons können gegen Aufpreis auch vorab geliefert werden.
  3. Eigenverpackung durch den Auftraggeber erfolgt auf dessen Risiko. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an selbst verpacktem Gut.

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
  2. Die Abrechnung erfolgt nach Festpreis (bei Besichtigung) oder nach Aufwand (Stundensatz, vereinbart bei Auftragserteilung).
  3. Die Zahlung ist am Umzugstag nach Abschluss der Arbeiten fällig, sofern nicht anders vereinbart. Barzahlung, Überweisung oder EC-Karte werden akzeptiert.
  4. Bei Aufträgen über 2.000 € kann eine Anzahlung von 25 % bei Auftragsbestätigung vereinbart werden.

§ 6 Stornierung

  1. Kostenlose Stornierung ist bis 7 Werktage vor dem vereinbarten Umzugstermin möglich.
  2. Bei Stornierung 3–6 Werktage vorher werden 50 % des Auftragswertes fällig.
  3. Bei Stornierung weniger als 3 Werktage vorher oder am Umzugstag werden 80 % des Auftragswertes fällig.

§ 7 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Transportgut, die durch sein Verschulden entstehen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 451 ff. HGB).
  2. Die Haftung ist auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, sofern kein höherer Wert deklariert und versichert wurde.
  3. Für Schäden an Gebäudeteilen (Türrahmen, Treppenhaus, Aufzug) haftet der Auftragnehmer nur bei nachgewiesenem Verschulden.
  4. Schadensanzeigen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich erfolgen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden sofort bei Übergabe.

§ 8 Lagerung

  1. Wird eine Zwischenlagerung vereinbart, erfolgt diese in geeigneten, trockenen Räumlichkeiten.
  2. Die Lagerkosten werden gesondert berechnet und sind monatlich im Voraus fällig.
  3. Die Kündigungsfrist für Lagerverträge beträgt 14 Tage zum Monatsende.

§ 9 Montage und Demontage

  1. Möbelmontage und -demontage erfolgt sorgfältig und fachgerecht. Für altersbedingten Materialverschleiß (z.B. brüchige Dübel, ausgerissene Schrauben) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
  2. Küchenmontage umfasst den mechanischen Auf- und Abbau. Wasser- und Elektroanschlüsse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und durch qualifiziertes Personal durchgeführt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Gerichtsstand ist Erfurt, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.